


Unzulässiger Änderungsvorbehalt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1259 Wörter, Seiten 280-282
30,00 €
inkl MwSt




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Im Allgemeinen ist eine Berechtigung zur einseitigen Änderung eines Vertrages durch den wirtschaftlich typischerweise stärkeren Vertragspartner eine ungewöhnliche, in der Regel den schwächeren Vertragsteil gröblich benachteiligenden Vereinbarung. Für ihre Zulässigkeit bedarf es entweder einer ausdrücklich gesetzlichen Anordnung oder eines ausdrücklichen Vorbehalts, dem der Arbeitnehmer frei von Willensmängeln zugestimmt hat und der auch seine Interessen angemessen wahrt.
Eine Formulierung im Dienstvertrag eines Musikschullehrers, wonach das Stundenausmaß jährlich einer Neufestsetzung unterliegt, begründet keine Berechtigung des Dienstgebers zur einseitigen Festlegung des geschuldeten Stundenausmaßes.
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- § 8 Abs 3 GVBG Stmk
- § 879 ABGB
- OLG Graz, 11.05.2017, 6 Ra 88/16g-17
- § 1153 ABGB
- § 10 Abs 6 MusiklehrerG Stmk
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 26.01.2018, 8 ObA 38/17x
- WBl-Slg 2018/82
Im Allgemeinen ist eine Berechtigung zur einseitigen Änderung eines Vertrages durch den wirtschaftlich typischerweise stärkeren Vertragspartner eine ungewöhnliche, in der Regel den schwächeren Vertragsteil gröblich benachteiligenden Vereinbarung. Für ihre Zulässigkeit bedarf es entweder einer ausdrücklich gesetzlichen Anordnung oder eines ausdrücklichen Vorbehalts, dem der Arbeitnehmer frei von Willensmängeln zugestimmt hat und der auch seine Interessen angemessen wahrt.
Eine Formulierung im Dienstvertrag eines Musikschullehrers, wonach das Stundenausmaß jährlich einer Neufestsetzung unterliegt, begründet keine Berechtigung des Dienstgebers zur einseitigen Festlegung des geschuldeten Stundenausmaßes.
- § 8 Abs 3 GVBG Stmk
- § 879 ABGB
- OLG Graz, 11.05.2017, 6 Ra 88/16g-17
- § 1153 ABGB
- § 10 Abs 6 MusiklehrerG Stmk
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 26.01.2018, 8 ObA 38/17x
- WBl-Slg 2018/82