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Zur Fertigung von Bescheiden
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 512 Wörter
- Seiten 295-296
- https://doi.org/10.33196/wbl201805029501
30,00 €
inkl MwStOb eine Erledigung einer bestimmten Behörde bzw welcher Behörde sie zuzurechnen ist, ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes, also insbesondere anhand des Kopfes, Spruches, der Begründung, der Fertigungsklausel und der Rechtsmittelbelehrung, also nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Die Behörde, der die Erledigung zuzurechnen ist, muss aus der Erledigung selbst hervorgehen.
- VwGH, 12.12.2017, Ra 2016/05/0065
- § 18 Abs 4 AVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2018/91
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