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Verbraucherschutz: Zu den Begriffen „Gewerbetreibender“ und „Verbraucher“ iS der Vertragsklausel-RL
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 2505 Wörter
- Seiten 272-275
- https://doi.org/10.33196/wbl201905027201
30,00 €
inkl MwStArt 2 lit b der RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass der Arbeitnehmer eines Unternehmens und sein Ehepartner, die mit diesem Unternehmen einen in erster Linie den Mitarbeitern des Unternehmens vorbehaltenen Darlehensvertrag schließen, mit dem der Erwerb einer Immobilie zu privaten Zwecken finanziert werden soll, „Verbraucher“ iS dieser Bestimmung sind.
Art 2 lit c der RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass dieses Unternehmen „Gewerbetreibender“ iS dieser Bestimmung ist, wenn es einen solchen Darlehensvertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit schließt, auch wenn die Darlehensvergabe nicht seine Haupttätigkeit darstellt.
- EuGH, 21.03.2019, Rs C-590/17, (Henri Pouvin, Marie Dijoux, verheiratete Pouvin/Électricité de France [EDF]; Cour de cassation [Kassationsgerichtshof, Frankreich])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 2 lit b und c der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- WBl-Slg 2019/78
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