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Stricker, Martin

Verfallsbestimmungen im StGB verfassungskonform

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Keine Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des StGB über den schuldunabhängigen Verfall nach dem Bruttoprinzip, wonach nicht bloß der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was für die strafbare Handlung oder aus ihr erlangt wurde, für verfallen zu erklären ist. Der Verfall nach § 20 StGB ist weder als Strafe noch als strafähnliche Maßnahme konzipiert und ist als primär Präventionszielen dienende vermögensrechtliche Maßnahme nicht unsachlich.

  • Stricker, Martin
  • § 20 StGB
  • Öffentliches Recht
  • Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG
  • JBL 2016, 439
  • Art 7 Abs 1 B-VG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • VfGH, 08.10.2015, G 154/2015 ua
  • Allgemeines Privatrecht
  • Art 5 StGG
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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