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Kronthaler, Christoph

Zur Abgrenzung von Naturalrestitution und Geldersatz beim Anlegerschaden

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Nach der Judikatur und einem Teil der Lehre kann ein klagender Anleger, solange er die Wertpapiere noch hält, vom Berater lediglich Naturalrestitution verlangen. Nach dem Verkauf der Papiere stehe dem Geschädigten hingegen ausschließlich Geldersatz zu. Im Folgenden soll auf die Frage der Abgrenzung von Naturalrestitution und Geldersatz näher eingegangen werden. Den Ausgangspunkt bildet dabei der prinzipielle Vorrang der Naturalrestitution.

  • Kronthaler, Christoph
  • Integritätsinteresse
  • Naturalrestitution
  • Präventionsfunktion
  • Beweislast
  • Geldersatz
  • JBL 2016, 429
  • Teilhaftung
  • Öffentliches Recht
  • hypothetische Alternativanlage
  • § 1304 ABGB
  • rechtmäßiges Alternativverhalten
  • rechnerischer Schaden
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Kausalität
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 933a ABGB
  • Mitverschulden
  • Zivilverfahrensrecht
  • Anlegerschaden
  • Beweislastumkehr
  • realer Schaden
  • § 1323 ABGB
  • Arbeitsrecht

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