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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verwehrung des Zutritts zu einer Liegenschaft zum Zwecke der Fest-stellung eines möglichen Rattenbefalls
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Materienrecht, 1968 Wörter
- Seiten 602-605
- https://doi.org/10.33196/zvg201606060201
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inkl MwStVoraussetzung für die Verpflichtung zur Duldung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen [iSd gem § 33 GdO NÖ 1973 erlassenen VO über die planmäßige Vertilgung von Ratten] ist, dass auf der betroffenen Liegenschaft bereits ein Rattenbefall festgestellt wurde oder aufgrund der Lage des Grundstückes, des Zustandes der Baulichkeiten oder der Reinlichkeitsverhältnisse die Gefahr eines Rattenbefalls anzunehmen ist. Ob dies der Fall ist oder nicht, hat die Behörde vor Anordnung von Vertilgungsmaßnahmen festzustellen.
- ZVG-Slg 2016/142
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 33 GdO NÖ
- LVwG NÖ, 11.02.2016, LVwG-AV-112/001-2016
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