


Änderung des Vollzugsortes
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 523 Wörter, Seiten 462-463
20,00 €
inkl MwSt




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Wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Z 2 StVG vorliegen, besteht ein subjektives Recht des betreffenden Strafgefangenen auf Strafvollzugsortsänderung (
Drexler , StVG3 § 10 Rz 1). Wird durch die Verlegung des Vollzugsortes die Resozialisierung gefördert, und sprechen weder die zweckmäßige Auslastung der Vollzugseinrichtungen noch Sicherheitsbedenken dagegen, so ist der Antrag des Strafgefangenen grundsätzlich zu bewilligen. -
- JST-Slg 2016/55
- § 10 StVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 14.04.2016, 33 Bs 71/16g, (Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen 24.12.2015, AZ 25516/01-II3/2015)
Wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Z 2 StVG vorliegen, besteht ein subjektives Recht des betreffenden Strafgefangenen auf Strafvollzugsortsänderung (
- JST-Slg 2016/55
- § 10 StVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 14.04.2016, 33 Bs 71/16g, (Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen 24.12.2015, AZ 25516/01-II3/2015)