


Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Anhaltung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Zur Erinnerung
- Umfang:
- 1869 Wörter, Seiten 475-477
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Voraussetzungen für die vorläufige Anhaltung gemäß § 429 Abs 4 StPO sind hinreichende Gründe für
den (dringenden) Verdacht einer Anlasstat iS des § 21 Abs 1 StGB,
den Gefährlichkeitstatbestand (iS des § 21 Abs 1 aE StGB) und
die Annahme (zumindest) eines der Anhaltegründe des § 429 Abs 4 StPO.
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- Nimmervoll, Rainer
-
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2016, 475
Voraussetzungen für die vorläufige Anhaltung gemäß § 429 Abs 4 StPO sind hinreichende Gründe für
den (dringenden) Verdacht einer Anlasstat iS des § 21 Abs 1 StGB,
den Gefährlichkeitstatbestand (iS des § 21 Abs 1 aE StGB) und
die Annahme (zumindest) eines der Anhaltegründe des § 429 Abs 4 StPO.
- Nimmervoll, Rainer
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2016, 475