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Verbüßung lebenslanger Haftstrafen durch Straftäter mit psychischer Erkrankung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1244 Wörter, Seiten 472-473

20,00 €

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Im Fall der Verhängung lebenslanger Haftstrafen über Straftäter mit psychischen Erkrankungen sind entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Resozialisierung und damit eine Chance auf vorzeitige Entlassung zu ermöglichen. Die Verweigerung dieser Möglichkeiten führt dazu, dass eine lebenslängliche Haftstrafe de facto nicht reduzierbar ist, was zu einer Verletzung der aus Art 3 EMRK (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) ableitbaren Verpflichtungen führt.

  • Art 3 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2016/7
  • EGMR, 26.04.2016, Nr 10511/10, (GK), Murray ./. Niederlande

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