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Ausnahmsloses Verbot von Bärten in Gefängnissen konventionswidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
659 Wörter, Seiten 473-474

20,00 €

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Das absolute Verbot, sich in Gefängnissen den Bart wachsen zu lassen, ohne auf hygienische, ästhetische oder andere Aspekte Rücksicht zu nehmen, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Art 8 EMRK dar.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Art 8 EMRK
  • JST-Slg 2016/8
  • EGMR, 14.06.2016, Nr 49304/09, Biržietis ./. Litauen

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