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„Rechtskräftige Entscheidung“ und ne bis in idem: Eingehende Ermittlungen als Anwendungsvoraussetzung der Verfahrensgarantie

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
2731 Wörter, Seiten 426-429

20,00 €

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Im Rahmen einer Vorabentscheidung hat der EuGH am 29.6.2016 einige inhaltliche Präzisierungen zum Ne-bis-in-idem-Prinzip iSd Art 54, 55 SDÜ sowie Art 50 GRC vorgenommen. Gegenstand der Vorabentscheidung, die durch das OLG Hamburg eingeleitet worden war, war eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens der polnischen StA im Rahmen einer in Deutschland verübten Straftat. Die europäischen Richter setzten sich mit der Auslegung des Terminus „rechtskräftige Entscheidung“ auseinander. Die andere vorgelegte Frage zur Gültigkeit der Vorbehaltserklärung Deutschlands nach Art 55 Abs 1 Buchst a) SDÜ wurde vom Gericht nicht erörtert. Gleichwohl zeigt die Stellungnahme des Generalanwalts, dass Vorbehaltserklärungen angesichts aktueller Entwicklungen in Rspr und Unionsrecht wohl für ungültig zu erklären sind.

  • Staffler, Lukas
  • Tatbegriff
  • JST 2016, 426
  • eingehende Ermittlungen
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • ne bis in idem
  • Art 50 GRC
  • gegenseitige Anerkennung
  • Vorbehalt
  • Art 51 GRC
  • Art 54 SDÜ
  • Begriff „rechtskräftige Entscheidung“
  • Art 55 SDÜ

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