


Überlassen von Suchtgift; Missbrauchsgefahr; Vorschriftswidrigkeit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 757 Wörter, Seiten 456-457
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Überlassen von Suchtgift verlangt keine konkrete Gefahr des Missbrauchs der Substanzen und daher auch keinen darauf gerichteten Vorsatz.
Vorschriftswidriges Überlassen liegt bei einem Verstoß gegen die §§ 6 – 8 SMG vor, auch wenn das Überlassen bewilligungsfähig gewesen wäre.
-
- OGH, 09.07.2015, 15 Os 100/15t
- § 31a Abs 1 SMG
- § 6 SMG
- JST-Slg 2016/51
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 SMG
- § 27 Abs 1 SMG
- § 67 Abs 1 Apothekenbetriebsordnung
Überlassen von Suchtgift verlangt keine konkrete Gefahr des Missbrauchs der Substanzen und daher auch keinen darauf gerichteten Vorsatz.
Vorschriftswidriges Überlassen liegt bei einem Verstoß gegen die §§ 6 – 8 SMG vor, auch wenn das Überlassen bewilligungsfähig gewesen wäre.
- OGH, 09.07.2015, 15 Os 100/15t
- § 31a Abs 1 SMG
- § 6 SMG
- JST-Slg 2016/51
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 SMG
- § 27 Abs 1 SMG
- § 67 Abs 1 Apothekenbetriebsordnung