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Allfälliges Verschulden des Hilfeempfängers an der eingetretenen Notlage ist ohne Belang

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Nach dem Oö BMSG steht es dem Bf nicht nur zu, eine Beschwerde gegen einen abweisenden Bescheid dem Grunde nach zu erheben; vielmehr besteht für den Bf auch das Recht, eine Beschwerde gegen die festgesetzte Höhe der Mindestsicherung zu erheben, sollte die ihm gewährte bedarfsorientierte Mindestsicherung nach seiner Auffassung zu niedrig bemessen worden sein.

  • § 28 Abs 3 VwGVG
  • ZVG-Slg 2015/43
  • Oö BMSG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG OÖ, 20.01.2015, LVwG-350106/6/Py/BD

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