


Anfechtung einer Betriebsratswahl
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 450 Wörter, Seiten 526-526
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Ein Mitglied des Wahlvorstandes ist zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigt, auch wenn es selbst die Wählerliste nicht überprüft hat.
Die Unvollständigkeit der Wählerliste ist objektiv geeignet, das Wahlergebnis zu beeinflussen und bildet einen Anfechtungsgrund.
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- OLG Linz, 18.01.2023, 12 Ra 73/22z-29
- WBl-Slg 2023/164
- § 59 Abs 1 ArbVG
- OGH, 21.04.2023, 8 ObA 12/23g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Ein Mitglied des Wahlvorstandes ist zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigt, auch wenn es selbst die Wählerliste nicht überprüft hat.
Die Unvollständigkeit der Wählerliste ist objektiv geeignet, das Wahlergebnis zu beeinflussen und bildet einen Anfechtungsgrund.
- OLG Linz, 18.01.2023, 12 Ra 73/22z-29
- WBl-Slg 2023/164
- § 59 Abs 1 ArbVG
- OGH, 21.04.2023, 8 ObA 12/23g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht