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Feststellung der Kosten der Systemnutzung einer Verteilernetzbetreiberin

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Die Einordnung einer Kostenposition als beeinflussbar oder nicht beeinflussbar iSd § 59 Abs 6 ElWOG 2010 hat ausschließlich den Zweck, die Wirkung einer Effizienzvorgabe auf jene Kostenpositionen zu beschränken, bei denen der Netzbetreiber Einsparungspotentiale nutzen kann. Für die Ermittlung der Kapitalstruktur nach § 60 ElWOG 2010 hat diese Einordnung hingegen keine Relevanz.

  • WBl-Slg 2023/172
  • § 60 ElWOG
  • VwGH, 17.04.2023, Ro 2019/04/0233
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 59 Abs 6 ElWOG

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