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Freier Kapitalverkehr/Niederlassungsfreiheit: Unzulässige Rechtsvorschriften eines MS, die einen Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen in als ‚strategisch‘ angesehene gebietsansässige Unternehmen regeln

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Die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit sind dahin auszulegen, dass sie einem in den Rechtsvorschriften eines MS vorgesehenen Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen entgegenstehen, der es erlaubt, den Erwerb von Eigentum an einer als strategisch angesehenen gebietsansässigen Gesellschaft durch eine andere gebietsansässige Gesellschaft, die zu einer Gruppe von in mehreren MS niedergelassenen Gesellschaften gehört, in der ein Unternehmen aus einem Drittstaat einen bestimmenden Einfluss hat, mit der Begründung zu verbieten, dass dieser Erwerb das Interesse des Staates an der Gewährleistung der Versorgungssicherheit zugunsten des Bausektors, insb auf lokaler Ebene, in Bezug auf Grundrohstoffe wie Kies, Sand und Ton beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht.

  • EuGH, 13.07.2023, Rs C-106/22, Xella Magyarország Építo˝anyagipari Kft./Innovációs és Technológiai Miniszter, Beteiligte: „JANES ÉS TÁRSA“ Szállítmányozó, Kereskedelmi és Vendéglátó Kft.; Fo˝városi Törvényszék [Hauptstädtisches Stuhlgericht, Ungarn]
  • Art 4 Abs 2 EUV
  • Art 65 Abs 1 lit b AEUV iVm den Erwägungsgründen 4 und 6 der VO (EU) 2019/452 des EP und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/156

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