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Feststellung der Gesellschaftereigenschaft bei wegen Vermögenslosigkeit gelöschter GmbH; Nachtragsliquidation

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1854 Wörter, Seiten 533-535

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Bei einer gemäß § 40 FBG gelöschten GmbH können die Gesellschafter, wenn sich nachträglich Vermögen der Gesellschaft herausstellt, keinen die Auflösung der Gesellschaft beseitigenden Fortsetzungsbeschluss fassen. In diesem Fall ist zwingend eine Nachtragsliquidation durchzuführen. Das (wirtschaftliche) Interesse an der (vormaligen) Gesellschafterstellung kann sich daher im Wesentlichen nur auf einen allfälligen aus der Nachtragsliquidation zukommenden Liquidationserlös beziehen.

Um gegenüber der Gesellschaft bzw dem Nachtragsliquidator eine Bindung im Hinblick auf die Feststellung der Gesellschafterstellung zu erzeugen, muss zumindest die Gesellschaft mitgeklagt werden.

  • LG Wien, 25.03.2022, 58 Cg 39/21p-48
  • OLG Wien, 17.10.2022, 16 R 106/22h-53
  • § 40 FBG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 93 GmbHG
  • WBl-Slg 2023/167
  • § 94 GmbHG
  • OGH, 25.01.2023, 6 Ob 244/22h

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