Zum Hauptinhalt springen

Anwendungsbereich des AngG

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Soweit für Arbeitsverhältnisse zu Gemeinden keine besonderen landesgesetzlichen Regelungen gelten, kommt das allgemeine Zivil- und Arbeitsvertragsrecht zur Anwendung.

Das AngG findet auf Arbeitnehmer von Gemeinden, für die kein landesgesetzliches Dienstrecht gilt, keine Anwendung, wenn sie in der Hoheitsverwaltung beschäftigt sind. Eine vom AngG abweichende Berechnung der Abfertigung in einer Vertragsschablone verstößt auch nicht gegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • § 1157 ABGB
  • LG Linz, 08.09.2022, 28 Cga 14/22a-13
  • OLG Linz, 08.02.2023, 12 Ra 3/23g-18
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 32 VBO Linz
  • § 23 AngG
  • § 3 AngG
  • WBl-Slg 2023/161
  • OGH, 24.05.2023, 8 ObA 21/23f

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!