


Anwendungsbereich des AngG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1122 Wörter, Seiten 522-523
30,00 €
inkl MwSt




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Soweit für Arbeitsverhältnisse zu Gemeinden keine besonderen landesgesetzlichen Regelungen gelten, kommt das allgemeine Zivil- und Arbeitsvertragsrecht zur Anwendung.
Das AngG findet auf Arbeitnehmer von Gemeinden, für die kein landesgesetzliches Dienstrecht gilt, keine Anwendung, wenn sie in der Hoheitsverwaltung beschäftigt sind. Eine vom AngG abweichende Berechnung der Abfertigung in einer Vertragsschablone verstößt auch nicht gegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
-
- § 1157 ABGB
- LG Linz, 08.09.2022, 28 Cga 14/22a-13
- OLG Linz, 08.02.2023, 12 Ra 3/23g-18
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 32 VBO Linz
- § 23 AngG
- § 3 AngG
- WBl-Slg 2023/161
- OGH, 24.05.2023, 8 ObA 21/23f
Soweit für Arbeitsverhältnisse zu Gemeinden keine besonderen landesgesetzlichen Regelungen gelten, kommt das allgemeine Zivil- und Arbeitsvertragsrecht zur Anwendung.
Das AngG findet auf Arbeitnehmer von Gemeinden, für die kein landesgesetzliches Dienstrecht gilt, keine Anwendung, wenn sie in der Hoheitsverwaltung beschäftigt sind. Eine vom AngG abweichende Berechnung der Abfertigung in einer Vertragsschablone verstößt auch nicht gegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
- § 1157 ABGB
- LG Linz, 08.09.2022, 28 Cga 14/22a-13
- OLG Linz, 08.02.2023, 12 Ra 3/23g-18
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 32 VBO Linz
- § 23 AngG
- § 3 AngG
- WBl-Slg 2023/161
- OGH, 24.05.2023, 8 ObA 21/23f