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Einvernehmliche Auflösung und Krankenstand
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 37
- Rechtsprechung, 1317 Wörter
- Seiten 524-525
- https://doi.org/10.33196/wbl202309052401
30,00 €
inkl MwStWird ein Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder Unglücksfall des Arbeitnehmers einvernehmlich aufgelöst, bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bestehen. Auf eine Kenntnis des Arbeitgebers vom Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit kommt es nicht an.
Der Zeitpunkt der Krankschreibung durch den Arzt ist nicht mit dem objektiven Beginn der Arbeitsverhinderung gleichzusetzen. Erfolgt eine Krankschreibung rückwirkend, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsverhinderung schon zu diesem Zeitpunkt vorlag. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit zu beweisen, dass unabhängig von der Krankschreibung objektiv keine Arbeitsunfähigkeit vorlag.
- OGH, 24.05.2023, 8 ObA 4/23f
- § 9 Abs 1 AngG
- WBl-Slg 2023/162
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 5 Abs 2 EFZG
- LG Graz, 07.04.2022, 38 Cga 108/21a-14
- OLG Graz, 04.10.2022, 6 Ra 45/22t-18
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