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Auflagen gemäß Epidemiegesetz für eine Versammlung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1542 Wörter, Seiten 87-89

20,00 €

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Das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht, sich friedlich zu versammeln, kann nur zum Schutze bestimmter Interessen gesetzlich beschränkt werden. Auf der Grundlage des Epidemiegesetzes wurde die COVID-19-Maßnahmenverordnung erlassen, welche spezielle Regelungen für Kundgebungen nach dem Versammlungsgesetz enthält. Unter Einhaltung der dort genannten Voraussetzungen sind Versammlungen – nach Maßgabe des Versammlungsgesetzes – zulässig. Die einschlägigen Bestimmungen des Epidemiegesetzes treten gegenüber der COVID-19-Maßnahmenverordnung in den Hintergrund und bilden keine geeignete Rechtsgrundlage für die Vorschreibung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19. Die Vorschreibung von Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes durch den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde erfolgte daher in rechtswidriger Weise.

  • Art 11 Abs 2 EMRK
  • § 6 Versammlungsgesetz
  • § 15 EpiG
  • Art 11 Abs 1 EMRK
  • LVwG OÖ, 07.10.2020, LVwG-751003/3/ER
  • § 10 COVID-19-MV
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2021/17

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