Zum Hauptinhalt springen
Giese, K.

Aufschließung; Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Da Nachbarn im Bauplatzerklärungsverfahren keine Parteistellung haben, entfaltet die Bauplatzerklärung ihnen gegenüber auch keine Rechtswirkungen.

Nachbarn sind berechtigt, ihre mit der Bauplatzerklärung im Zusammenhang stehenden subjektiv-öffentlichen Einwendungen im Baubewilligungsverfahren zu erheben.

In Bezug auf das Vorliegen einer entsprechenden Verkehrsverbindung des Grundstückes mit öffentlichen Verkehrsflächen besteht kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht.

Die Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist im Baubewilligungsverfahren nicht mehr zu prüfen und stellt daher auch keine Vorfrage in diesem Verfahren dar.

  • Giese, K.
  • § 7 sbg BauPolG
  • § 12a Abs 2 sbg BGG
  • § 38 AVG
  • Aufschließung
  • BBL-Slg 2014/7
  • § 40 sbg LStG
  • keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte
  • Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche
  • § 14 Abs 1 lit d sbg BGG
  • § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
  • Baurecht
  • VwGH, 07.08.2013, 2012/06/0142

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!