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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Naturalersatz beim Doppelverkauf einer Liegenschaft

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In den Fällen der Doppelveräußerung einer Liegenschaft hat der Erstkäufers gegen den Zweitkäufer einen Anspruch auf Herausgabe und Eigentumsverschaffung sofern dieser bereits bücherlicher Eigentümer ist. Naturalersatz gemäß § 1323 Abs 1 muss sich nicht auf die Herstellung des vor Schädigung bestehende Zustandes beschränken (Rückgabe der Liegenschaft an den Verkäufer), sondern gewährt dem in seinem Forderungsrecht Beeinträchtigten einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie er zum Beurteilungszeitpunkt ohne das schädigende Ereignis stünde. Die Eigentumsverschaffungspflicht besteht Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises, der zwischen dem Verkäufer und dem Erstkäufer vereinbart war.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 1323 Abs 1 ABGB
  • OGH, 19.09.2013, 1 Ob 140/13i
  • Naturalersatz beim Doppelverkauf einer Liegenschaft
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2014/35

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