


Lastenfreie Abschreibung von Grundstücksteilen; Zustimmung des Berechtigten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 92 Wörter, Seiten 26-26
20,00 €
inkl MwSt




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Gegen den Willen des Eigentümers des herrschenden Grundstücks kann die lastenfreie Abschreibung im Grundbuchverfahren nur erfolgen, wenn durch Urkunden, die den Anforderungen des § 74 Abs 1 GBG entsprechen, eindeutig nachgewiesen wird, dass sich die Dienstbarkeit auf das abzuschreibende Trennstück nicht bezieht. Denn gemäß § 847 ABGB darf die Teilung eines dienenden Grundstücks dem Dienstbarkeitsberechtigten nicht zum Nachteil gereichen. Um ohne dessen Zustimmung einen Teil des dienenden Grundstücks lastenfrei abzuschreiben, muss sichergestellt sein, dass das Trennstück von der Dienstbarkeit eindeutig und dauernd nicht betroffen ist.
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- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
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- § 74 GBG
- Zustimmung des Berechtigten
- § 12 GBG
- OGH, 28.08.2013, 5 Ob 39/13s
- BBL-Slg 2014/23
- § 847 ABGB
- § 3 LiegTeilG
- Baurecht
- Lastenfreie Abschreibung von Grundstücksteilen
Gegen den Willen des Eigentümers des herrschenden Grundstücks kann die lastenfreie Abschreibung im Grundbuchverfahren nur erfolgen, wenn durch Urkunden, die den Anforderungen des § 74 Abs 1 GBG entsprechen, eindeutig nachgewiesen wird, dass sich die Dienstbarkeit auf das abzuschreibende Trennstück nicht bezieht. Denn gemäß § 847 ABGB darf die Teilung eines dienenden Grundstücks dem Dienstbarkeitsberechtigten nicht zum Nachteil gereichen. Um ohne dessen Zustimmung einen Teil des dienenden Grundstücks lastenfrei abzuschreiben, muss sichergestellt sein, dass das Trennstück von der Dienstbarkeit eindeutig und dauernd nicht betroffen ist.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- § 74 GBG
- Zustimmung des Berechtigten
- § 12 GBG
- OGH, 28.08.2013, 5 Ob 39/13s
- BBL-Slg 2014/23
- § 847 ABGB
- § 3 LiegTeilG
- Baurecht
- Lastenfreie Abschreibung von Grundstücksteilen