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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Keine Enteignungsentschädigung für Projektfolgeschäden

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Nachteile, die der enteignete Grundeigentümer durch die Errichtung und den Betrieb einer Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück erleidet, wie etwa Wertminderungen der Restliegenschaft durch Immissionen, sind im Rahmen der Enteignungsentschädigung nicht zu vergüten.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 4 EisbEG
  • § 18 BStG
  • BBL-Slg 2014/29
  • OGH, 04.09.2013, 7 Ob 39/13f
  • Baurecht
  • Keine Enteignungsentschädigung für Projektfolgeschäden
  • § 6 EisbEG

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