


Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 36 Wörter, Seiten 32-32
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Offenbar untauglich ist ein vom Besteller beigestellter Stoff nicht nur, wenn die Untauglichkeit in die Augen fällt, sondern auch, wenn der Mangel vom Unternehmer durch die bei ihm vorausgesetzte Sachkenntnis erkannt werden musste.
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- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
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- OGH, 04.09.2013, 7 Ob 119/13w
- Baurecht
- BBL-Slg 2014/30
- § 1168a ABGB
- Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers
Offenbar untauglich ist ein vom Besteller beigestellter Stoff nicht nur, wenn die Untauglichkeit in die Augen fällt, sondern auch, wenn der Mangel vom Unternehmer durch die bei ihm vorausgesetzte Sachkenntnis erkannt werden musste.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- OGH, 04.09.2013, 7 Ob 119/13w
- Baurecht
- BBL-Slg 2014/30
- § 1168a ABGB
- Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers