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Giese, K.

Werbeeinrichtung; Rolling-Board; Orts-, Straßenbild

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Bei der Frage der Störung des Orts- oder Straßenbildes ist ausschließlich die von der konkreten Werbetafel ausgehende Störung im Verhältnis zum Gesamteindruck des Orts- oder Straßenbildes zu beurteilen.

Es kommt nicht darauf an, ob eine Werbeanlage (hier: Rolling-Board) im Vergleich zu bereits bestehenden Werbeeinrichtungen ein neues Element darstellt.

  • Giese, K.
  • VwGH, 27.08.2013, 2010/06/0205
  • § 45 tir BauO
  • Rolling-Board
  • BBL-Slg 2014/14
  • Werbeeinrichtung
  • Baurecht
  • Orts-, Straßenbild

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