Umgang mit Erdgeschoßlagen in Wien aus planungsrechtlicher Sicht
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 17
- Aufsatz, 9953 Wörter
- Seiten 1 -16
- https://doi.org/10.33196/bbl201401000101
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Aus planungssystematischer Sicht weisen Erdgeschoßnutzungen große Übereinstimmung mit räumlichen Nutzungen allgemein und damit verbundenen planerischen Herausforderungen auf. Die planungsrechtlichen Bestimmungen der wr BauO enthalten neben Regelungsansätzen, die grundsätzlich für alle Geschoße gelten, auch spezifische Bestimmungen für Erdgeschoßlagen. Sowohl im Flächenwidmungsplan als auch Bebauungsplan sind erdgeschoßspezifische Regelungen möglich, wobei der Entwurf für die Bauordnungsnovelle 2013 eine Erweiterung der Steuerungsmöglichkeiten (etwa Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen, städtebauliche Verträge) vorsieht.
- Kanonier, Arthur
- § 38 wr BauO
- § 87 Abs 8 wr BauO
- Flächenwidmungsplan
- Bauland
- Ausnahmebestimmungen.
- § 3 wr BauO
- § 40 wr BauO
- § 48 WGG
- Raumordnungsrecht
- § 2 wr BauO
- § 52 WGG
- § 51 WGG
- BBL 2014, 1
- Baurecht
- § 4 WGG
- § 5 WGG
- § 50 WGG
- Planänderungen
- Bebauungsplan
- § 1 wr BauO
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