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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Fehlerhafte Planung; plangemäße Durchführung durch anderen Werkunternehmer; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche

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Werden zwei unterschiedliche Werkunternehmer mit Planung und Durchführung beauftragt, so treffen dieselben keine wechselseitigen Gewährleistungspflichten, sofern sie nicht auch untereinander in ein Vertragsverhältnis getreten sind.

Planungsmängel, die sich in der Funktionsuntüchtigkeit des geplanten Objekts verwirklicht haben, sind grundsätzlich nicht verbesserungsfähig.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • Fehlerhafte Planung
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
  • BBL-Slg 2014/21
  • OGH, 27.08.2013, 9 Ob 31/13v
  • Baurecht
  • plangemäße Durchführung durch anderen Werkunternehmer
  • § 922 ABGB

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