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Auskunftsbegehren über Umweltinformationen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 4
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
753 Wörter, Seiten 126-127

20,00 €

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Die Errichtung bzw Abänderung eines Uferdammes eines Gewässers ist als Tätigkeit Sinne des § 2 Z 3 UIG anzusehen, die sich auf die in Z 1 und Z 2 leg cit genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirkt oder auswirken kann. Gegenstand des Auskunftsbegehrens ist nicht die Frage der Auswirkungen allfälliger Hochwässer auf das Grundstück des Beschwerdeführers, vielmehr sind es die konkreten Daten der Höhe des Uferdammes einer Ache in einem genau bestimmten Bereich. Das Auskunftsbegehren betrifft daher auskunftspflichtige Umweltinformationen gem § 2 UIG.

  • LVwG Salzburg, 23.01.2017, 405-2/53/1/2-2017
  • § 8 UIG
  • ZVG-Slg 2017/8
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 2 UIG
  • § 5 UIG

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