


Nichtübermittlung von Lohnunterlagen an den Sozialversicherungsträger und Verweigerung der Einsichtnahme
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 4
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1844 Wörter, Seiten 147-149
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Zwischen Nichtübermittlung von Lohnunterlagen an den Sozialversicherungsträger und der Verweigerung der Einsichtnahme ist zu unterscheiden. Da es sich um zwei verschiedene Tatbestände handelt, ist eine klare Differenzierung in der Anlastung nötig.
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- VG Wien, 09.12.2016, VGW-041/068/12083/2015
- ZVG-Slg 2017/17
- § 7i Abs 1 AVRAG
- § 7g Abs 2 AVRAG
- § 7i Abs 3 AVRAG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Zwischen Nichtübermittlung von Lohnunterlagen an den Sozialversicherungsträger und der Verweigerung der Einsichtnahme ist zu unterscheiden. Da es sich um zwei verschiedene Tatbestände handelt, ist eine klare Differenzierung in der Anlastung nötig.
- VG Wien, 09.12.2016, VGW-041/068/12083/2015
- ZVG-Slg 2017/17
- § 7i Abs 1 AVRAG
- § 7g Abs 2 AVRAG
- § 7i Abs 3 AVRAG
- Verwaltungsverfahrensrecht