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Kürzung des Monatsbezugs eines Beamten wegen langandauernder krankheitsbedingter sowie auf einen Freizeitunfall zurückzuführender Abwesenheit vom Dienst

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Nachdem der beschwerdeführende Beamte wegen Krankheit bereits mehr als zehn Monate an der Dienstausübung gehindert gewesen war, erlitt er einen Freizeitunfall, der es ihm für die Dauer von beinahe drei Monaten erneut unmöglich machte, seinen dienstlichen Aufgaben nachzukommen. Die durch den Freizeitunfall verursachte Dienstverhinderung bildete rechtlich eine Fortsetzung der erstgenannten Dienstverhinderung; die für die Dauer auch der unfallbedingten Abwesenheit vom Dienst verfügte 20%ige Gehaltskürzung begegnet im Ergebnis keinen rechtlichen Bedenken.

  • § 13c Abs 2 GehG
  • § 13c Abs 1 GehG
  • § 28 Abs 2 VwGVG
  • BVwG, 26.09.2016, W213 2133534-1/2E
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2017/15
  • § 28 Abs 1 VwGVG

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