Berufsbild Verwaltungsrichter*in
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 7
- Aufsatz, 4183 Wörter
- Seiten 495 -500
- https://doi.org/10.33196/zvg202006049501
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Das Richterbild ist seit jeher ein beliebtes Objekt vor allem rechtssoziologischer Darstellungen. Durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz wurde die entsprechende Diskussion erneut auch in Österreich – fokussiert auf den neuen Gerichtszweig – geführt. Diese wurde nicht unmaßgeblich durch das Schlagwort vom „einheitlichen Richterbild“ geprägt, wodurch Unterschiede zwischen ordentlicher und Verwaltungsgerichtsbarkeit tendenziell problematisiert wurden. Der vorliegende Beitrag weicht dieser Gegenüberstellung nicht aus und betont – allerdings ohne Wettbewerbsgedanken – Eigenstand und Eigenwert des Berufsbildes Verwaltungsrichter*in.
- Vašek, Markus
- Richterausbildung
- Interessenabwägung
- Art 87 B-VG
- reformatorische Entscheidungsbefugnis
- Fortbildung
- Berufserfahrung
- Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Richterbild
- Sozialisierung
- Ernennung
- Art 134 B-VG
- ZVG 2020, 495
- richterliche Unabhängigkeit
- § 25 NÖ LVGG
- § 9 Abs 2 OÖ LVwGG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Verwaltungsgerichte
- richterlicher Vorbereitungsdienst
- Art 130 B-VG
- ordentliche Gerichtsbarkeit
- Ermessensentscheidung
- Einstiegsphase
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