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Vašek, Markus

Berufsbild Verwaltungsrichter*in

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Das Richterbild ist seit jeher ein beliebtes Objekt vor allem rechtssoziologischer Darstellungen. Durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz wurde die entsprechende Diskussion erneut auch in Österreich – fokussiert auf den neuen Gerichtszweig – geführt. Diese wurde nicht unmaßgeblich durch das Schlagwort vom „einheitlichen Richterbild“ geprägt, wodurch Unterschiede zwischen ordentlicher und Verwaltungsgerichtsbarkeit tendenziell problematisiert wurden. Der vorliegende Beitrag weicht dieser Gegenüberstellung nicht aus und betont – allerdings ohne Wettbewerbsgedanken – Eigenstand und Eigenwert des Berufsbildes Verwaltungsrichter*in.

  • Vašek, Markus
  • Richterausbildung
  • Interessenabwägung
  • Art 87 B-VG
  • reformatorische Entscheidungsbefugnis
  • Fortbildung
  • Berufserfahrung
  • Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Richterbild
  • Sozialisierung
  • Ernennung
  • Art 134 B-VG
  • ZVG 2020, 495
  • richterliche Unabhängigkeit
  • § 25 NÖ LVGG
  • § 9 Abs 2 OÖ LVwGG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Verwaltungsgerichte
  • richterlicher Vorbereitungsdienst
  • Art 130 B-VG
  • ordentliche Gerichtsbarkeit
  • Ermessensentscheidung
  • Einstiegsphase

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