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Widerruf der Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

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Die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft gem § 20 Abs 1 StbG setzt voraus, dass der Verleihungswerber – abgesehen vom Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband binnen zwei Jahren – alle Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfüllt. Dementsprechend begründet die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einen nur durch den Nachweis des Ausscheidens aus dem bisherigen Staatsverband bedingten Anspruch auf Verleihung.

Drei nach Zusicherung begangene Verwaltungsübertretungen [hier: nach der StVO und dem FSG] können nicht per se als „schwerwiegende Gründe“, die einen Widerruf wegen Wegfall der Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 6 StbG zu rechtfertigen vermögen, gesehen werden.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • ZVG-Slg 2020/96
  • § 20 StbG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG NÖ, 05.08.2020, LVwG-AV-974/001-2019
  • § 10 Abs 1 Z 6 StbG

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