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Besitz von Suchtgift, Erwerb von Suchtgift, ausschließlich persönlicher Gebrauch, Diversion

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Wurde durch eine Tat § 27 Abs 1 und Abs 2 SMG verwirklicht, so ist ein diversionelles Vorgehen nach § 35 Abs 1 iVm § 37 SMG – bei Vorliegen auch der sonstigen Voraussetzungen und Bedingungen – stets geboten. Dass der Angeklagte weiterer, mit dem SMG in keinem Zusammenhang stehender Verbrechen oder Vergehen schuldig erkannt wurde, hindert eine solche vorläufige Verfahrenseinstellung nicht.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • JST-Slg 2023/10
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 35 SMG
  • § 27 Abs 2 SMG
  • OGH, 28.04.2022, 12 Os 35/22x
  • § 37 SMG

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