


Eventualfrage, Konkurrenz von § 84 Abs 4 StGB und §§ 83 Abs 1, 84 Abs 5 Z 1 StGB
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1354 Wörter, Seiten 50-51
20,00 €
inkl MwSt




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Eventualfragen sind immer dann zu stellen, wenn sie durch erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene Beweisergebnisse indiziert sind. Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die Fragestellung muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
Bei Tat- und Opferidentität stehen die selbstständige Qualifikation nach § 84 Abs 4 StGB und die unselbstständige Qualifikation nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 5 Z 1 StGB zueinander in echter Idealkonkurrenz, sodass für einen solchen Fall eine jeweils gesonderte Fragestellung erforderlich ist.
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- OGH, 15.11.2022, 11 Os 87/22m11 Os 88/22h
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- LGSt Graz, 27.07.2022, 18 Hv 28/22p-65
- § 84 Abs 4 StGB
- § 83 Abs 1 StGB
- LGSt Graz, 12.05.2022, 18 Hv 28/22p-57
- § 84 Abs 5 Z 1 StGB
- JST-Slg 2023/4
Eventualfragen sind immer dann zu stellen, wenn sie durch erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene Beweisergebnisse indiziert sind. Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die Fragestellung muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
Bei Tat- und Opferidentität stehen die selbstständige Qualifikation nach § 84 Abs 4 StGB und die unselbstständige Qualifikation nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 5 Z 1 StGB zueinander in echter Idealkonkurrenz, sodass für einen solchen Fall eine jeweils gesonderte Fragestellung erforderlich ist.
- OGH, 15.11.2022, 11 Os 87/22m11 Os 88/22h
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- LGSt Graz, 27.07.2022, 18 Hv 28/22p-65
- § 84 Abs 4 StGB
- § 83 Abs 1 StGB
- LGSt Graz, 12.05.2022, 18 Hv 28/22p-57
- § 84 Abs 5 Z 1 StGB
- JST-Slg 2023/4