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Schwerer Betrug durch Vorspiegelung der schriftlichen Zusage einer Alterspension

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Die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 StPO sind voneinander wesensmäßig verschieden und daher gesondert auszuführen, wobei unter Beibehaltung dieser klaren Trennung deutlich und bestimmt jene Punkte zu bezeichnen sind, durch die sich der Nichtigkeitswerber für beschwert erachtet.

Die behauptete Verfassungswidrigkeit von Strafnormen ist kein Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.

Vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber dem Gericht zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen sind auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn das Gericht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet ist und wenn keine falschen Beweismittel und Bescheinigungsmittel aufgeboten wurden.

  • § 147 Abs 1 Z 1 StGB
  • § 15 StGB
  • OGH, 19.10.2022, 13 Os 33/22k
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2023/6
  • § 281 Abs 1 StPO
  • § 147 Abs 1 Z 3 StGB
  • § 146 StGB
  • LG Innsbruck, 24.01.2022, 29 Hv 85/21g-22

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