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Bestrafung wegen unerlaubter Arbeitskräfteüberlassung im Inland: Keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung

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Die rein innerstaatliche Überlassung ausländischer Arbeitskräfte ist mit Arbeitskräfteüberlassungen aus dem Gebiet der EU oder des EWR nicht vergleichbar; eine – unter dem Gesichtspunkt der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit – zwischen diesen beiden Fällen differenzierende Strafdrohung begründet daher keine gleichheitswidrige Inländerdiskriminierung.

  • VfGH, 02.12.2021, G 123/2021
  • Art 7 Abs 1 B-VG
  • ZVG-Slg 2022/29
  • § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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