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Wegfall des Aufenthaltstitels des Zusammenführenden

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Liegen die Voraussetzungen für den Familiennachzug aufgrund des Wegfalls des Aufenthaltstitels des zusammenführenden Ehepartners nicht mehr vor, hat der andere Ehepartner einen eigenständigen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit dem bisher gewährten Aufenthaltszweck, wenn kein Erteilungshindernis vorliegt und die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  • § 292 Abs 3 ASVG
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • LVwG OÖ, 19.11.2021, LVwG-751579/12/ER/SW
  • § 293 ASVG
  • § 24 NAG
  • § 11 NAG
  • § 2 NAG
  • § 20 NAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 27 NAG
  • § 46 NAG
  • § 8 NAG
  • ZVG-Slg 2022/27

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