Zum Hauptinhalt springen

Unzulässiger Vorlageantrag – Zurückweisungspflicht der belangten Behörde

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die belangte Behörde muss einen nach einer Beschwerdevorentscheidung verspätet gestellten Vorlageantrag zurückweisen. Unterlässt sie das, führt dies zum Zuständigkeitsübergang an das LVwG.

  • LVwG OÖ, 08.11.2021, LVwG-604681/3/RK
  • § 7 VwGVG
  • ZVG-Slg 2022/17
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!