


Datenschutz: Verletzung im Recht auf Geheimhaltung durch Verarbeitung von Daten zur „Parteiaffinität“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 9
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 3845 Wörter, Seiten 128-133
20,00 €
inkl MwSt




-
Zwischen dem Interesse an Werbung von einer bestimmten Partei und einem Interesse für diese politische Partei und damit an einer politischen Meinung besteht ein relevanter Zusammenhang. Daten zur „Parteiaffinität“ stellen daher besondere Kategorien personenbezogener Daten iSd Art 9 DSGVO dar und unterliegen dem darin normierten Verarbeitungsverbot.
Eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung kann nicht durch die nachträgliche Löschung der Daten geheilt werden. Diesbezüglich besteht (auch für die Vergangenheit) ein Feststellungsanspruch.
-
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 151 Abs 6 GewO
- ZVG-Slg 2022/28
- § 1 DSG
- Art 9 DSGVO
- BVwG, 15.10.2021, W211 2233706-1/5E
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 6 DSGVO
- Art 4 Z 1 DSGVO
Zwischen dem Interesse an Werbung von einer bestimmten Partei und einem Interesse für diese politische Partei und damit an einer politischen Meinung besteht ein relevanter Zusammenhang. Daten zur „Parteiaffinität“ stellen daher besondere Kategorien personenbezogener Daten iSd Art 9 DSGVO dar und unterliegen dem darin normierten Verarbeitungsverbot.
Eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung kann nicht durch die nachträgliche Löschung der Daten geheilt werden. Diesbezüglich besteht (auch für die Vergangenheit) ein Feststellungsanspruch.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 151 Abs 6 GewO
- ZVG-Slg 2022/28
- § 1 DSG
- Art 9 DSGVO
- BVwG, 15.10.2021, W211 2233706-1/5E
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 6 DSGVO
- Art 4 Z 1 DSGVO