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Weiterleitung an die zuständige Gerichtsabteilung gem § 6 AVG

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Infolge der Unterlassung einer rechtzeitigen Unzuständigkeitsanzeige durch den unzuständigen Richter hat dieser unter Bindung an die Rechtsprechung des VwGH vom 29. März 2021, zu Ra 2021/02/0006, seine Unzuständigkeit auszusprechen; dies verbunden mit der Verfügung der Weiterleitung an den zuständigen Richter.

  • § 6 Abs 1 AVG
  • Art 135 Abs 2 B-VG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwG Wien, 09.11.2021, VGW-002/011/5374/2021VGW-002/V/011/5375/2021VGW-002/V/011/5376/2021
  • ZVG-Slg 2022/16

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