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Bugelnig, Patrick

Betrügerisches Anmelden und / oder Betrug?

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§ 153d stellt das betrügerische Anmelden zur Sozialversicherung unter Strafe. Obwohl das Delikt ohne die Verwirklichung eines Betruges iS des § 146 erfüllt werden kann, ist auch ein Zusammentreffen beider Tatbestände möglich. Konsequenterweise stellt sich aber die Frage, nach welcher Bestimmung bzw welchen Bestimmungen ein Täter zu bestrafen ist, wenn er mit ein und derselben Handlung sowohl § 153d als auch § 146 verwirklicht. Der OGH stellte nun fest, dass zwischen den Delikten echte Konkurrenz bestehe. Diese Arbeit wird zeigen, dass die Ansicht des OGH nicht zwingend ist und gute Gründe dafür sprechen, dass § 146 von § 153d konsumiert wird.

  • Bugelnig, Patrick
  • Betrug
  • Konkurrenzverhältnis
  • Subsidiarität
  • § 153d StGB
  • Spezialität
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Exklusivität
  • betrügerische Meldung zur BUAK
  • Konsumtion
  • Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung
  • JST 2018, 25
  • Sozialbetrug
  • § 146 StGB

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