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Voraussetzungen für die Gewährung von Lockerungen bei der Besuchsgestaltung (1) ; Begründung von Ermessensentscheidungen (2)

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Gem § 93 Abs 2 2. Satz StVG dürfen Langzeitbesuchsgenehmigung keine Überwachungsbedenken entgegenstehen, zumal eine Überwachung gerade den angestrebten Zweck der in ihrer Intensität gesteigerten Stabilisierung des sozialen Umfeldes konterkarieren würde. (1)

Ermessensentscheidungen sind innerhalb des Beurteilungsspielraumes anhand der gesetzlichen Parameter zu begründen. (2)

  • LGSt Wien, 24.04.2017, 191 Bl 12/17b
  • § 16a StVG
  • JST-Slg 2018/9
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 93 StVG
  • OLG Wien, 23.11.2017, 132 Bs 259/17h

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