Chancen und Risiken der virtuellen Vernehmungssituation
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 9
- Aufsatz, 4558 Wörter
- Seiten 319 -325
- https://doi.org/10.33196/jst202204031901
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Die deutsche Strafprozessordnung sieht in §§ 136 Abs 4 und 58a dStPO die Möglichkeit und in bestimmten Fällen die Pflicht zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigten- bzw Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren vor. Ob eine Vernehmung aufgezeichnet wird, liegt weitgehend im Ermessen der Ermittlungspersonen. Standardisierte Regeln dazu, wie eine solche Aufzeichnung vorzunehmen ist, fehlen insgesamt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, welche Chancen und Risiken die virtuelle Vernehmungssituation in Form des Videoprotokolls bereithält und inwieweit die Art und Weise ihrer Vornahme Vor- und Nachteile beeinflusst.
- Wrobel, Max
- Untch, Christine
- Wahrnehmungsverzerrungen
- § 255a dStPO
- Wahrheitsfindung im Strafverfahren
- JST 2022, 319
- Zeugenvernehmung
- Videoprotokoll
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 136 Abs 4 dStPO
- Camera Perspective Bias
- Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
- Dokumentation im Ermittlungsverfahren
- § 58a dStPO
- Beschuldigtenvernehmung
- Audiovisuelle Vernehmung
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