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Vorzeitige Abberufung eines Richters aus dem Landesjustizrat per Gesetz ohne Beschwerdemöglichkeit verstößt gegen das Recht auf Zugang zu Gericht gem Art 6 EMRK

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
7005 Wörter, Seiten 399-408

20,00 €

inkl MwSt

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Die vorzeitige Beendigung der Amtsperiode eines gewählten richterlichen Mitglieds des Landesjustizrats, der verfassungsrechtlich für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zuständig ist, ohne dass die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme gerichtlich überprüft wurde, verstößt gegen Art 6 EMRK. In einem solchen Fall müssen ähnliche Verfahrensgarantien gelten wie in Fällen der Entlassung oder Abberufung von Richtern. Die Mitglieder der Judikative sollten – wie andere Bürger auch – Schutz vor Willkür der Legislative und der Exekutive genießen, und nur die Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme wie der Amtsenthebung durch ein unabhängiges Justizorgan kann diesen Schutz wirksam werden lassen.

  • Art 6 EMRK
  • EGMR, 15.03.2022, Nr 43572/18, Grzęda ./. Polen
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2022/2

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