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Durchsetzung des mit pflegschaftsgerichtlichem Beschluss eingeräumten Kontaktrechts gegen den Hortbetreiber?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 2256 Wörter
- Seiten 432-434
- https://doi.org/10.33196/jbl201307043201
30,00 €
inkl MwStEin Beschluss, mit dem Besuchskontakte festgelegt werden, kann nicht gegen dritte, am Titelverfahren nicht beteiligte Personen durchgesetzt werden.
Es ist nicht Aufgabe eines Hortbetreibers, Anordnungen des obsorgeberechtigten Elternteils (hier: der Mutter darüber, wann das minderjährige Kind dem Vater übergeben werden darf) auf deren Vereinbarkeit mit einer aktuell geltenden Kontaktrechtsentscheidung der Eltern zu überprüfen, diese allenfalls abzulehnen und so in Eigenverantwortung elterliche Konfliktfälle zu lösen. Diese Lösung ist zwischen den Eltern im Außerstreitverfahren anzustreben.
- OGH, 18.04.2013, 5 Ob 21/13v
- § 187 Abs 1 ABGB idF BGBl I 15/2013
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- LG Wiener Neustadt, 18.09.2012, 20 Cg 357/11b
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 110 AußStrG
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2013, 432
- § 148 Abs 1 ABGB idF vor BGBl I 15/2013
- OLG Wien, 26.11.2012, 16 R 241/12x
- Arbeitsrecht
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