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Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts bei zeitbezogenen Bewilligungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
700 Wörter, Seiten 395-396

20,00 €

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Das VwG hat eine gegen die Untersagung einer Veranstaltung erhobene Beschwerde auch dann meritorisch zu erledigen, wenn der angezeigte Zeitraum der Veranstaltung im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG bereits verstrichen ist, vor allem wenn die Bedeutung der Entscheidung für gleich- oder ähnlich gelagerte Sachverhalte in Zukunft weiterhin gegeben ist.

  • Art 83 Abs 2 B-VG
  • ZVG-Slg 2021/79
  • Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VfGH, 11.06.2021, E 3737/2020
  • § 28 Abs 1 VwGVG

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