


Richtlinienbeschwerde nach § 89 SPG: Kein Verstoß der sechswöchigen Frist gegen Art 136 Abs 2 B-VG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 727 Wörter, Seiten 394-395
20,00 €
inkl MwSt




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Die in § 89 Abs 2 SPG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung einer (Aufsichts-)Beschwerde wegen behaupteter Verletzung der RL-VO nach § 31 SPG ist nicht als Frist zur Erhebung einer Beschwerde an das VwG zu qualifizieren. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für ein dem Verfahren vor dem VwG vorgeschaltetes (aufsichtsbehördliches) Verfahren eine von § 7 Abs 4 VwGVG abweichende Frist vorzusehen.
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- Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG
- ZVG-Slg 2021/78
- § 7 Abs 4 VwGVG
- § 89 SPG
- Art 136 Abs 2 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VfGH, 24.06.2021, G 363/2020
Die in § 89 Abs 2 SPG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung einer (Aufsichts-)Beschwerde wegen behaupteter Verletzung der RL-VO nach § 31 SPG ist nicht als Frist zur Erhebung einer Beschwerde an das VwG zu qualifizieren. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für ein dem Verfahren vor dem VwG vorgeschaltetes (aufsichtsbehördliches) Verfahren eine von § 7 Abs 4 VwGVG abweichende Frist vorzusehen.
- Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG
- ZVG-Slg 2021/78
- § 7 Abs 4 VwGVG
- § 89 SPG
- Art 136 Abs 2 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VfGH, 24.06.2021, G 363/2020