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Verspäteter Vorlageantrag gegen Beschwerdevorentscheidung: Zurückweisung durch VwG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
1188 Wörter, Seiten 373-375

20,00 €

inkl MwSt

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Die Rsp zu § 64a Abs 3 dritter Satz AVG, wonach die Zuständigkeit zur Zurückweisung eines Vorlageantrages insbesondere wegen Verspätung allein der Behörde zukommt, die die damit bekämpfte Vorentscheidung erlassen hat, auch wenn sie das Rechtsmittel – ohne einen solchen Zurückweisungsbescheid zu erlassen – bereits der Rechtsmittelinstanz vorgelegt hatte, ist nicht auf Vorlageanträge gegen Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 15 Abs 3 VwGVG zu übertragen.

Mit der Beschwerdevorlage geht die Zuständigkeit zur Entscheidung endgültig auf das VwG über, auch was die Wahrnehmung von Zurückweisungsgründen in Bezug auf den Vorlageantrag betrifft.

  • ZVG-Slg 2021/70
  • § 15 VwGVG
  • VwGH, 18.05.2021, Ra 2020/08/0196
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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