


Verspäteter Vorlageantrag gegen Beschwerdevorentscheidung: Zurückweisung durch VwG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1188 Wörter, Seiten 373-375
20,00 €
inkl MwSt




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Die Rsp zu § 64a Abs 3 dritter Satz AVG, wonach die Zuständigkeit zur Zurückweisung eines Vorlageantrages insbesondere wegen Verspätung allein der Behörde zukommt, die die damit bekämpfte Vorentscheidung erlassen hat, auch wenn sie das Rechtsmittel – ohne einen solchen Zurückweisungsbescheid zu erlassen – bereits der Rechtsmittelinstanz vorgelegt hatte, ist nicht auf Vorlageanträge gegen Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 15 Abs 3 VwGVG zu übertragen.
Mit der Beschwerdevorlage geht die Zuständigkeit zur Entscheidung endgültig auf das VwG über, auch was die Wahrnehmung von Zurückweisungsgründen in Bezug auf den Vorlageantrag betrifft.
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- ZVG-Slg 2021/70
- § 15 VwGVG
- VwGH, 18.05.2021, Ra 2020/08/0196
- Verwaltungsverfahrensrecht
Die Rsp zu § 64a Abs 3 dritter Satz AVG, wonach die Zuständigkeit zur Zurückweisung eines Vorlageantrages insbesondere wegen Verspätung allein der Behörde zukommt, die die damit bekämpfte Vorentscheidung erlassen hat, auch wenn sie das Rechtsmittel – ohne einen solchen Zurückweisungsbescheid zu erlassen – bereits der Rechtsmittelinstanz vorgelegt hatte, ist nicht auf Vorlageanträge gegen Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 15 Abs 3 VwGVG zu übertragen.
Mit der Beschwerdevorlage geht die Zuständigkeit zur Entscheidung endgültig auf das VwG über, auch was die Wahrnehmung von Zurückweisungsgründen in Bezug auf den Vorlageantrag betrifft.
- ZVG-Slg 2021/70
- § 15 VwGVG
- VwGH, 18.05.2021, Ra 2020/08/0196
- Verwaltungsverfahrensrecht