


Entziehung der Lenkberechtigung als „Strafe“ nach Art 6 EMRK
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 5068 Wörter, Seiten 363-370
20,00 €
inkl MwSt




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Bei Begehung von bestimmten Straftaten sieht das Führerscheingesetz (FSG) den Verlust der Verkehrszuverlässigkeit und damit einhergehend die Entziehung des Führerscheins vor. Nachstehend soll unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung untersucht werden, ob der Führerscheinentzug grundrechtlich als Strafe zu qualifizieren ist.
-
- Reisenberger, Stephan
-
- § 7 FSG
- Art 6 EMRK
- Strafe
- Verkehrszuverlässigkeit
- § 24 FSG
- ZVG 2021, 363
- Führerschein
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 37 VwGVG
- Führerscheinentzug
- § 44 VwGVG
- Entziehung der Lenkberechtigung
Bei Begehung von bestimmten Straftaten sieht das Führerscheingesetz (FSG) den Verlust der Verkehrszuverlässigkeit und damit einhergehend die Entziehung des Führerscheins vor. Nachstehend soll unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung untersucht werden, ob der Führerscheinentzug grundrechtlich als Strafe zu qualifizieren ist.
- Reisenberger, Stephan
- § 7 FSG
- Art 6 EMRK
- Strafe
- Verkehrszuverlässigkeit
- § 24 FSG
- ZVG 2021, 363
- Führerschein
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 37 VwGVG
- Führerscheinentzug
- § 44 VwGVG
- Entziehung der Lenkberechtigung